WEG - Verwaltung von Sondereigentum


Nachfolgend können Sie unser Leistungsverzeichnis für die WEG - Verwaltung von Sondereigentum einsehen.

1. Kaufmännische Verwaltung

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übergabe der Wohnung
  • Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus dem Mietverhältnis zustehen
  • Überwachung des Mieteingangs
  • Führung der Mietkaution
  • Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter
  • gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit dem Mieter
  • Pünktliche Bezahlung aller das Verwaltungsobjekt betreffenden Bewirtschaftungskosten
  • Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Behörden, soweit er die laufenden Verwaltung des Verwaltungsobjektes betrifft
  • Prüfung des Versicherungsbedarfs
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Erfassung der Zahlungsvorgänge

2. Technische Verwaltung

  • Laufende Überwachung des baulichen Zustandes, Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
  • Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers
  • Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
  • Vorausplanung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

3. Besondere Verwaltungsaufgaben

  • Gesonderte Jahresabrechnung
  • Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der Vergleichsmiete, der Kostenmiete und in sonstigen Fällen, in denen sich der Mieterhöhungsbetrag nicht unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
  • Ausführung besonderer behördlicher Auflagen
  • Betreuuung und Überwachung von Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen und größeren Instandhaltungs- und / oder Instandsetzungsmaßnahmen
  • Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
  • Vermittlung von Mietern für freiwerdende und / oder leerstehende Wohnungen - und Gewerbeinheiten
  • Not- und Havarieeinsatz an Sonn- und Feiertagen