Hinweis für Havariefälle


Außerhalb unserer Bürozeiten bitten wir Sie, sich in akuten Notfällen direkt an die Bereitschaftsfirmen, die im Aushang Ihres Treppenhauses veröffentlicht sind, zu wenden.

Bitte prüfen Sie, bevor Sie den Havariedienst informieren, ob die Mängelbehebung bis zum nächsten Werktag warten kann. Sollten Sie den Havariedienst unberechtigt in Anspruch nehmen,

werden wir Ihnen die Mehrkosten für den Einsatz berechnen.


Eine Havarie liegt vor, sobald absolut dringender Handlungsbedarf erforderlich ist.


Als Havariefall zählen:


  • herabstürzende Bauteile
  • im Winter: Totalausfall der Heizanlage in der gesamter Wohnung bzw. Gebäude
  • Stromausfall in der gesamter Wohnung bzw. der gesamten Treppenhausbeleuchtung
  • Gasgeruch
  • Rohrbruch an Heizungs-, Sanitär- oder Abwasseranlagen
  • geplatzter Heizkörper
  • Verstopfung der Wassergrundleitung und/oder Fallstränge bis zur vorletzten Etage (Verstopfungen innerhalb der Wohnung z.B. Wanne, WC gehören nicht dazu).
  • defekter Aufzug
  • Feuer, Blitzschlag
  • Sturmschäden und Einregnungen, die größeren Sachschaden zur Folge haben


Nicht als Havarie zählen:


  • Ausfall einzelner Heizkörper
  • tropfende Wasserventile
  • verstopfte Handwaschbecken, Badewannen oder Toilettenbecken (entsteht meist durch unsachgemäße Befüllung)
  • Türschließ-, Briefkasten- und Türschlossanlagen
  • einzelne defekte Lichtschalter und Steckdosen
  • defekte Leuchtmittel im Treppenhaus und Keller
  • defekte Sicherungen und Relais in der Wohnung
  • Mieterstreitigkeiten